Entschädigungsformular.

Grundlagen

Wir vereinfachen die Antragsstellung der Entschädigungsforderung.

  • Für Inland-Sendungen im Cargo Rail
  • Für Inland-Sendungen im Cargo Express

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

  • Sendung wird mehr als 180 Minuten nach Ende des Bedienzeitfensters der beim Check-in bestätigen Transportkette zugestellt.

Entschädigung

  • Pro Wagen wird ein Betrag von CHF 250.- in Form von einer auf Gutschrift auf der Transportrechnung entrichtet.
  • Pro Kalenderjahr werden maximal 2% des WLV Transportumsatzes im Binnenverkehr Schweiz beziehungsweise maximal CHF 50'000.- angerechnet. Zur Anwendung kommt, was zuerst eintrifft.

Ausschlüsse

Nicht vergütungsberechtigt sind Verspätungsschäden in folgenden Fällen:

  • Höhere Gewalt.
  • Drittverschulden (darunter fällt auch eine allfällige Verursachung durch SBB Infrastruktur).
  • Behördliche Anordnungen.
  • Selbstverschulden des Kunden oder seiner Hilfsperson.
  • Abweichungen der Sendungsdaten zwischen Buchung und Check-in (z.B. höheres Gewicht oder andere Wagenzahl).
  • Ausfall von Lokomotiven und Rollmaterial bei ordnungsgemässem Unterhalt.

Vorgehen

Weiterführender Inhalt

SBB Cargo AG
Team eBusiness
Bahnhofstrasse 12 
4600 Olten

Tel. Schweiz 0800 707 100 (Taste 2)
Tel Europa 00800 7227 2224 (Taste 2)

 

E-Mail Ansprechpartner SBB Cargo